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   LAG Niedersachsen, 03.11.2020 - 11 Sa 111/20   

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https://dejure.org/2020,48451
LAG Niedersachsen, 03.11.2020 - 11 Sa 111/20 (https://dejure.org/2020,48451)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.11.2020 - 11 Sa 111/20 (https://dejure.org/2020,48451)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. November 2020 - 11 Sa 111/20 (https://dejure.org/2020,48451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 ArbZG; § 3b EStG
    Sachliche Rechtfertigung für unterschiedliche tarifliche Zuschläge bei der Nachtarbeit; Mehrarbeitsstunden als Teil der "sonstigen Nachtarbeit" im Tarifvertrag; Pauschalierende Regelung der Tarifvertragsparteien bei geringfügigem Anteil der "sonstigen Nachtarbeit" an den ...

  • IWW

    Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, ... § 6 Abs. 5 ArbZG, Art. 288 Abs. 2 AEUV, §§ 519, 520 ZPO, §§ 64, 66 ArbGG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 138 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 1, 4 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 2 Abs. 3 ArbZG, § 3 ArbZG, § 3 b EStG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendigkeit einer sachlichen Rechtfertigung bei tarifvertraglicher Gewährung unterschiedlicher Zuschläge für Nachtarbeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2020 - 11 Sa 111/20
    Der Kläger meint unter Hinweis auf das Urteil des BAG vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - BAGE 162, S. 230-246, dass er durch die Bemessung der Nachtzuschläge in § 4 II Nr. 1 BMTV ohne Sachgrund gegenüber denjenigen Arbeitnehmern benachteiligt werde, die ihre Nachtarbeit nicht als Schichtarbeit leisten und dann Nachtzuschläge nicht nur von 15% bzw. 20% erhalten, sondern von 60%.

    Das Bundesarbeitsgericht habe in der Entscheidung vom 21.3.2018 - 10 AZR 34/17 das Gesamtgefüge der tariflichen Regelungen gewürdigt.

    Schließlich sei die vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung 10 AZR 34/17 vorgenommene Anpassung nach oben verfassungsrechtlich bedenklich.

    Die Kammer geht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass auch die Tarifvertragsparteien trotz der in Art. 9 Abs. 3 GG normierten Tarifautonomie bei der tariflichen Normsetzung an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (etwa BAG 21.3.18, 10 AZR 34/17, BAGE 162, 230).

    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BAG vom 21.03.2018, 10 AZR 34/17, BAGE 162, 230).

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund besteht (BAG vom 21.03.2018 aaO.).

    Insbesondere liegt ein rechtserheblicher Unterschied zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 10 AZR 34/17 darin, dass nach dem dort zugrunde liegenden Tarifvertrag für die Textilindustrie Nordrhein Schichtarbeit, die mit weniger als 6 Stunden in die Nachtzeit fiel, völlig zuschlagfrei war.

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2020 - 11 Sa 111/20
    Die Kontrolldichte ist damit für tariflich bestimmte Nachtarbeitszuschläge deutlich geringer als in Arbeitsverhältnissen ohne Tarifgeltung; dort ist der unbestimmte Rechtsbegriff des angemessenen Ausgleichs von den Gerichten für Arbeitssachen selbst auszufüllen (BAG 9, 12.15, 10 AZR 423/14, BAGE 153, 378).

    b) Der "Grundtatbestand" mit einem Zuschlag von 15% liegt deutlich unter dem vom Bundearbeitsgericht (etwa BAG 9, 12.15, 10 AZR 423/14, BAGE 153, 378) bei individualrechtlicher Beurteilung nach § 6 Abs. 5 ArbZG seit einigen Jahren angenommenen Regelwert von 25%.

    Es ist aber auch anerkannt, dass die Höhe von Nachtschichtzuschlägen eine Steuerungsfunktion in dem Sinn ausüben soll, dass ungeplante Nachtarbeit für den Arbeitgeber verteuert und in der Folge möglichst vermieden werden soll (etwa BAG 09.12.15, 10 AZR 423/14, BAGE 153, 378).

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2020 - 11 Sa 111/20
    Das Bundesarbeitsgericht habe bei der Prüfung einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG das Vorhandensein von konkreten Arbeitnehmern in einer Vergleichsgruppe nicht zur Voraussetzung der Bejahung einer Ungleichbehandlung gemacht (BAG 10 AZR 736/12).

    Dabei ist nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung (BAG 11.12.13, 10 AZR 736/12, BAGE 147, 33; 19.12.19, 6 AZR 563/18, NZA 20, 734).

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 118/17

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2020 - 11 Sa 111/20
    An dieser Stelle ist aber zu berücksichtigen, dass den Tarifvertragsparteien die Befugnis zusteht, auch pauschalierende Regelungen zu treffen, einerseits damit das Regelwerk nicht zu kompliziert wird, andererseits um Abrechnungsaufwand zu vermindern (etwa BAG 6, 12.17, 5 AZR 118/17, BAGE 161, 132).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2020 - 11 Sa 111/20
    Allerdings ergibt sich aus der Verpflichtung zur substantiierten Erwiderung in § 138 Abs. 2 ZPO, dass eine Prozesspartei in besonderen Situationen auch verpflichtet ist, ihr zugängliche Informationen einzuholen (etwa BGH 10.10.94, NJW 95, 130; 19.4.01, NJW-RR 02, 612; Stein-Jonas ZPO 22. Aufl. § 138 Rn. 48).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2020 - 11 Sa 111/20
    Allerdings ergibt sich aus der Verpflichtung zur substantiierten Erwiderung in § 138 Abs. 2 ZPO, dass eine Prozesspartei in besonderen Situationen auch verpflichtet ist, ihr zugängliche Informationen einzuholen (etwa BGH 10.10.94, NJW 95, 130; 19.4.01, NJW-RR 02, 612; Stein-Jonas ZPO 22. Aufl. § 138 Rn. 48).
  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2020 - 11 Sa 111/20
    Dabei ist nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung (BAG 11.12.13, 10 AZR 736/12, BAGE 147, 33; 19.12.19, 6 AZR 563/18, NZA 20, 734).
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 755/06

    Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2020 - 11 Sa 111/20
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen (etwa BAG 17.10.07, 4 AZR 755/06, AP § 1 TVG Nr. 30 Tarifverträge: Deutsche Bahn).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2020 - 11 Sa 111/20
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG 21.6.11,1 BvR 2035/07, BVerfGE 129, 49).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 11 Sa 17/20

    Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit - Gleichbehandlung - Zuschlagshöhe -

    klageabweisend: LAG Rheinland-Pfalz 4. November 2020 - 7 Sa 69/20 -, BAG 10 AZR 19/21; LAG Niedersachsen 3. November 2020 - 11 Sa 111/20 - , BAG: 10 AZR 86/21; LAG Düsseldorf 31. Juli 2020 - 6 Sa 49/20 -, BAG: 10 AZR 417/20; LAG Hamburg 22. Juli 2020 - 7 Sa 5/20 - BAG: 10 AZR 397/20).

    Das wird auch daran deutlich, dass bei einer möglichen Umwandlung des Freizeitanspruchs in Geld nach § 4 III. Nr. 2 BMTV ein zusätzlicher Zuschlag von 5% angesetzt ist (LAG Niedersachsen 3. November 2020 - 11 Sa 111/20 - zu I. 3. e) cc) der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 23.08.2021 - 9 Sa 2/20

    Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit - Gleichbehandlung - Zuschlagshöhe -

    Auch insofern genügt eine kurze Darstellung der Erwägungen, da der BMTV bereits in mehreren Verfahren zur Überprüfung beim Bundesarbeitsgericht ansteht (vgl. aus der Masse an Rechtsstreitigkeiten nur klagestattgebend LAG Berlin-Brandenburg 28. August 2020 - 12 Sa 274/20 -, Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 454/20; LAG Hamm 18. Juni 2020 - 18 Sa 25/20 -, Aktenzeichen beim BAG; 10 AZR 404/20; klageabweisend: LAG Rheinland-Pfalz 4. November 2020 - 7 Sa 69/20 -, Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 19/21; LAG Niedersachsen 3. November 2020 - 11 Sa 111/20 -, Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 86/21; LAG Düsseldorf 31. Juli 2020 - 6 Sa 49/20 -, Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 417/20; LAG Hamburg 22. Juli 2020 - 7 Sa 5/20 - Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 397/20).

    Das wird auch daran deutlich, dass bei einer möglichen Umwandlung des Freizeitanspruchs in Geld nach § 4 III. Nr. 2 BMTV ein zusätzlicher Zuschlag von 5% angesetzt ist (LAG Niedersachsen 3. November 2020 - 11 Sa 111/20 - zu I. 3. e) cc) der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 10 Sa 73/20

    Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit - Gleichbehandlung - Zuschlagshöhe-

    Auch insofern genügt eine kurze Darstellung der Erwägungen, da der BMTV bereits in mehreren Verfahren zur Überprüfung beim Bundesarbeitsgericht ansteht (vgl. aus der Masse an Rechtsstreitigkeiten nur klagestattgebend LAG Berlin-Brandenburg 28. August 2020 - 12 Sa 274/20 -, Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 454/20; LAG Hamm 18. Juni 2020 - 18 Sa 25/20 -, Aktenzeichen beim BAG; 10 AZR 404/20; klageabweisend: LAG Rheinland-Pfalz 4. November 2020 - 7 Sa 69/20 -, Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 19/21; LAG Niedersachsen 3. November 2020 - 11 Sa 111/20 -, Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 86/21; LAG Düsseldorf 31. Juli 2020 - 6 Sa 49/20 -, Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 417/20; LAG Hamburg 22. Juli 2020 - 7 Sa 5/20 - Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 397/20).

    Das wird auch daran deutlich, dass bei einer möglichen Umwandlung des Freizeitanspruchs in Geld nach § 4 III. Nr. 2 BMTV ein zusätzlicher Zuschlag von 5% angesetzt ist (LAG Niedersachsen 3. November 2020 - 11 Sa 111/20 - zu I. 3. e) cc) der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 10 Sa 16/21

    Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit - Gleichbehandlung - Zuschlagshöhe -

    Auch insofern genügt eine kurze Darstellung der Erwägungen, da der BMTV bereits in mehreren Verfahren zur Überprüfung beim Bundesarbeitsgericht ansteht (vgl. aus der Masse an Rechtsstreitigkeiten nur klagestattgebend LAG Berlin-Brandenburg 28. August 2020 - 12 Sa 274/20 -, Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 454/20; LAG Hamm 18. Juni 2020 - 18 Sa 25/20 -, Aktenzeichen beim BAG; 10 AZR 404/20; klageabweisend: LAG Rheinland-Pfalz 4. November 2020 - 7 Sa 69/20 -, Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 19/21; LAG Niedersachsen 3. November 2020 - 11 Sa 111/20 -, Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 86/21; LAG Düsseldorf 31. Juli 2020 - 6 Sa 49/20 -, Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 417/20; LAG Hamburg 22. Juli 2020 - 7 Sa 5/20 - Aktenzeichen beim BAG: 10 AZR 397/20).

    Das wird auch daran deutlich, dass bei einer möglichen Umwandlung des Freizeitanspruchs in Geld nach § 4 III. Nr. 2 BMTV ein zusätzlicher Zuschlag von 5% angesetzt ist (LAG Niedersachsen 3. November 2020 - 11 Sa 111/20 - zu I. 3. e) cc) der Gründe) .

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2021 - 14 Sa 299/21

    Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit; Gleichbehandlung; Zuschlagshöhe;

    Die klägerische Partei hat daher gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung eines weitergehenden Zuschlags bis zur Höhe des Nachtzuschlages für "sonstige Nachtarbeit" (vgl. wie hier bspw. LAG Rheinland-Pfalz v. 4.11.2020 - 7 Sa 69/20; LAG Niedersachsen v. 3.11.2020 - 11 Sa 111/20; LAG Düsseldorf v. 31.7.2020 - 6 Sa 49/20; LAG I. v. 22.07.2020 - 7 Sa 5/20; klagestattgebend: LAG Baden-Württemberg v. 23.08.2021 - 9 Sa 2/20; LAG Berlin-Brandenburg v. 28.08.2020 - 12 Sa 274/20; LAG Hamm v. 18.06.2020 - 18 Sa 25/20).
  • LAG Düsseldorf, 02.11.2021 - 14 Sa 72/21

    Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit; Gleichbehandlung; Zuschlagshöhe;

    Die klägerische Partei hat daher gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung eines weitergehenden Zuschlags bis zur Höhe des Nachtzuschlages für "sonstige Nachtarbeit" (vgl. wie hier bspw. LAG Rheinland-Pfalz v. 4.11.2020 - 7 Sa 69/20; LAG Niedersachsen v. 3.11.2020 - 11 Sa 111/20; LAG Düsseldorf v. 31.7.2020 - 6 Sa 49/20; LAG I. v. 22.07.2020 - 7 Sa 5/20; klagestattgebend: LAG Baden-Württemberg v. 23.08.2021 - 9 Sa 2/20; LAG Berlin-Brandenburg v. 28.08.2020 - 12 Sa 274/20; LAG Hamm v. 18.06.2020 - 18 Sa 25/20).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2021 - 5 Sa 146/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. zum Bundesmanteltarifvertrag für die Süßwarenindustrie: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. November 2020 - 7 Sa 69/20 - Rn. 91, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 03. November 2020 - 11 Sa 111/20 - Rn. 85, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. August 2020 - 23 Sa 403/20 - Rn. 97, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. August 2020 - 2 Sa 561/20 - Rn. 82, juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2020 - 6 Sa 49/20 - Rn. 183, juris; LAG Hamburg, Urteil vom 22. Juli 2020 - 7 Sa 5/20 - Rn. 89, juris; anderer Ansicht: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. August 2020 - 12 Sa 201/20 - Rn. 63, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2020 - 11 Sa 199/20 - Rn. 82, juris; LAG Hamm, Urteil vom 18. Juni 2020 - 18 Sa 25/20 - Rn. 131, juris).
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